Algemeine Geschäftsbedingungen
Vorbemerkung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung des Restaurants „IL CORTILE“ und deren angrenzenden Räumlichkeiten als Biergarten, für Gruppenreisen, zur Bewirtung, zur Durchführung von Veranstaltungen sowie aller mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Lager und Flächen. Vertragspartner sind der Veranstalter bzw. Gast und das Restaurant „IL CORTILE“. Ist der Besteller nicht der Veranstalter insbesondere bei der Überlassung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen, so kann das Restaurant „IL CORTILE“ vom Besteller eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen.
Vertragsschluss
- Der Bewirtungsvertrag kommt durch eine Vereinbarung des Vertragspartner und dem Restaurant „IL CORTILE“ zustande für einen konkreten Termin und für eine konkrete Personenzahl.
- Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen von Speisen und Getränken eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 120 Tage, so behält sich das Restaurant
das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. - Der Pauschalvertrag, insbesondere die Zurverfügungstellung des Restaurants für Veranstaltungen soll schriftlich abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Bei Vertragsabschluss oder unverzüglich danach wird dem Vertragspartner
die vollständige Bestätigung ausgehändigt. Dazu ist der „IL CORTILE“ nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn handelt. - An die Anmeldung ist der Vertragspartner zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Veranstaltung durch das Restaurant schriftlich bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Veranstaltung und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung der Veranstaltung zum Vertragsabschluss.
- Telefonisch nimmt das Restaurant, worauf der Vertragspartner ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Vertrag durch die schriftliche Anmeldung, die der Vertragspartner unverzüglich unterschrieben an das Restaurant zurückzuleiten hat und die Bestätigung, geschlossen wird. Sendet der Vertragspartner die unterschriebene Anmeldung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der Anmeldung zurück, so kann das Restaurant von der Reservierung Abstand nehmen, sofern der Vertragspartner nach Aufforderung wiederum unterlässt, die Anmeldung unterschrieben an ihn weiterzuleiten. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt.
Rücktritt/Stornierungskosten
- a) Bei Veranstaltungen hat der Vertragspartner jederzeit die Möglichkeit den Rücktritt zu erklären, er ist in diesem Fall verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen:
Erfolgt der Rücktritt bis 6 Wochen vor Veranstaltungstag 5% des Gesamtpreises, erfolgt der Rücktritt bis 3 Wochen vor Veranstaltungstag 20% des Gesamtpreises, bei Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Veranstaltung 40% des Gesamtpreises, bei Rücktritt 1 Woche vor Veranstaltung 50% des Gesamtpreises, danach fallen 60% des Gesamtpreises als Stornokosten an.
b) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Restaurant. Der
Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Dem Vertragspartner wird ausdrücklich der Nachweis gestattet,
ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei
wesentlich niedriger als die Pauschale.
Verzehr
- Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränke ist nicht gestattet.
Haftung
- Das Restaurant übernimmt ausdrücklich bei Verlust keine Haftung für Wertsachen. Auch die Verwahrung der Garderobe obliegt der Aufsichtspflicht der Vertragspartner.
- Der Vertragspartner haftet für Verlust oder Beschädigung, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Der Vertragspartner ist gehalten, die Einbringung von gefährlichen oder gar gesetzeswidrigem Gut anzuzeigen. Generell haftet das Restaurant „IL CORTILE“ nur bei grob fahrlässigem Verschulden oder Vorsatz von Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden.


